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!Tierschutz
ist wichtig! |
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Seit 21. Juni 2002 ist das
Tierschutzgesetz endlich im Grundgesetz verankert. Damit
wird der Schutz der Tiere in Artikel 20a des
Grundgesetzes neben dem bereits bestehenden Staatsziel
des Schutzes des natürlichen Lebensgrundlagen
festgeschrieben. Innerhalb Europas ist Deutschland das
erste Land, in dem Tierschutz zum Staatsziel erhoben
wird. |
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Sie
suchen einen Tierschutzverein in Ihrer Nähe? Nutzen Sie
unseren bequemen
Tierschutzfinder! |
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Warum gehört
Tierschutz ins Grundgesetz?
Tiere sind leidens- und empfindungsfähige Lebewesen. Wir
stehen daher in der Verantwortung, sie vor unnötigen
Leiden und Schmerzen zu schützen. Dies ist durch das
Tierschutzgesetz nicht in ausreichendem Maße
sichergestellt. Denn Gerichtsurteile zeigen: Die
Anwendung des Tierschutzgesetzes scheitert oft, wenn es
sich um einen Konflikt zwischen dem Tierschutz und
vorbehaltlos garantierten Grundrechten wie der
Forschungs-, Lehr-, Kunst- oder Religionsfreiheit
handelt. Damit es auch in diesen Fällen zu einer
Abwägung zwischen den Interessen von Tierschutz und
Tiernutzung kommen kann, muss der Tierschutz
Verfassungsrang erhalten.
Mit der Aufnahme des Tierschutzes als Staatsziel sollen
alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um Tierquälerei
so weit wie möglich zu verhindern. Es geht nicht um eine
Reduzierung oder Behinderung der Forschung, sondern um
die Umsetzung des geltenden Tierschutzgesetzes und die
Verankerung der ethischen Grundwerte unserer
Gesellschaft im Grundgesetz. |
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Es ist nicht nur eine
ethische Notwendigkeit, dem Tierschutzrecht zur Geltung zu
verhelfen, sondern auch aus Gründen der Rechtsgleichheit dringend
notwendig. Denn der Tierschutz ist bereits in elf
Landesverfassungen verankert.
Umfasst die jetzige Formulierung des Grundgesetzes zum
Schutz "der natürlichen Lebensgrundlagen" nicht bereits den
Tierschutz?
Zahlreiche Gerichtsurteile belegen: Das Staatsziel Umweltschutz
umfasst nicht den Schutz des einzelnen Tieres vor vermeidbaren
Qualen. So hat beispielsweise das Bundesverwaltungsgericht
festgestellt, dass aus dem jetzigen Artikel 20a kein Staatsziel
Tierschutz hergeleitet werden kann. Unser Gesetzentwurf sieht
daher vor, dass in Artikel 20a des Grundgesetzes hinter dem Wort
"Lebensgrundlagen" die Wörter "und die Tiere" eingefügt wird. Erst
damit erhält der Tierschutz Verfassungsrang. |
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Bringt das Staatsziel Tierschutz konkrete Verbesserungen für
die Tiere?
Durch eine Verankerung des Tierschutzes im Grundgesetz kann das
geltende Tierschutzgesetz in weiten Teilen erst wirksam umgesetzt
werden. Für die Fälle, in denen der Tierschutz mit anderen
Rechtsgütern kollidieren kann, sieht das Tierschutzgesetz vielfach
ein so genanntes Abwägungsgebot vor. Das im Tierschutzgesetz
einfachgesetzlich normierte Abwägungsgebot ist jedoch nicht
durchsetzbar, wenn vorbehaltlos garantierte Grundrechte wie z.B.
die Freiheit von Kunst und Wissenschaft, betroffen sind. Urteile
der letzten Jahren haben gezeigt, dass so z.B. extreme
Verletzungen oder die Tötung von Tieren nicht zu verhindern sind,
wenn sich der Verursacher auf die Freiheit von Wissenschaft oder
Kunst beruft. Dies wird sich durch die Verankerung des
Tierschutzes in der Verfassung ändern - durch die dann
durchsetzbare vernünftige Abwägung zwischen Tierschutz und
Interessen der Tiernutzung besteht die Möglichkeit, dass bestimmte
Versuche nur in veränderter Form oder gar nicht stattfinden
dürfen.
Die Verankerung des Tierschutzes in der Verfassung soll nach dem
vorliegenden Gesetzentwurf in Form eines Staatsziels erfolgen.
Staatsziele geben dem Gesetzgeber vor, in welche Richtung einzelne
Werte in der einfachen Gesetzgebung umzusetzen sind. Somit
erwarten wir von der Aufnahme des Staatsziels Tierschutz nicht nur
mittelbar anders orientierte Rechtsabwägungen zu Gunsten der Tiere
bei Gericht, sondern auch die unmittelbare einfache Gesetzgebung
erhält damit klarere Richtungsvorgaben.
Wie wird sich das Staatsziel Tierschutz auf die Forschung in
Deutschland auswirken?
In den letzten Jahren wurden bereits an vielen Stellen alternative
Versuchs- und Forschungsmethoden entwickelt, die Tierversuche
unnötig machen. Heute schon achtet ein großer Teil der
Forschungsunternehmen und Betriebe das Tierschutzgesetz und seine
Vorschriften.
Das Tierschutzgesetz sieht vor, dass Tierversuche zu
Forschungszwecken nur durchgeführt werden dürfen, wenn sie
unerlässlich sind. Tierschutzgesetz, §7Abs.2 lautet:
"Bei der Entscheidung, ob Tierversuche unerlässlich sind, ist
insbesondere der jeweilige Stand der wissenschaftlichen
Erkenntnisse zu Grunde zu legen und zu prüfen, ob der verfolgte
Zweck nicht durch andere Methoden oder Verfahren erreicht werden
kann."
Versuche an Wirbeltieren dürfen laut Tierschutzgesetz nur
durchgeführt werden, "wenn die zu erwartenden Schmerzen, Leiden
oder Schäden der Versuchstiere im Hinblick auf den Versuchszweck
ethisch vertretbar sind." (§7 Abs. 3)
Doch rechtlich können trotz dieser Regelungen im Tierschutzgesetz
selbst gröbste Tierquälereien in machen Fällen nicht verhindert
werden. In diesen Fällen soll das Staatsziel Tierschutz die
Rechtsposition des Tierschutzes stärken. Es soll bewirken, dass
entsprechend dem Tierschutzgesetz die Sinnhaftigkeit von
Forschungsexperimenten von Experten geprüft und gegenüber dem
Forschungsnutzen abgewägt wird. Unnötige, quälerische Tierversuche
sollen so unterbunden werden. Dies ist auch im Interesse all
derer, die bereits jetzt entsprechend dem Tierschutzgesetz eine
korrekte Abwägung betreiben und auf Tierversuche weitest möglich
verzichten. Sollte eine Verankerung des Tierschutzes in die
Verfassung scheitern, wird diesen Betrieben und
Forschungseinrichtungen ein Wettbewerbsnachteil aufgebürdet. |
| →
Hier geht´s zum Tierschutzgesetz |
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Wir sind gegen Tierversuche
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| Ob Tiertransporte,
die »Herodes«-Prämie oder Billig-Ei-Importe - täglich begegnen wir
den Grenzen des Tierschutzes. Diese sind erst zu überwinden, wenn
der Schutz der Tiere vor vermeidbaren, sinnlosen Qualen endlich
auch als Staatsziel in der zukünftigen Europäischen Verfassung
Eingang findet. Noch in diesem Jahr wollen die EU-Mitgliedstaaten
und die Beitrittsländer die Europäische Verfassung verabschieden.
Daher sollte jetzt jede Europäerin und jeder Europäer sich an der
EU-weiten Kampagne zur Aufnahme des Tierschutzes in die
EU-Verfassung beteiligen. Entsprechenden Petitionsbriefe sowie
weitere Informationen finden Sie auf diesen Seiten.
http://animals-constitution.info/de/
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